Was passiert, wenn der Hammer bei einer Auktion einmal nicht ertönt? Das ist generell keine Seltenheit und auch kein Grund zur Besorgnis. Es kommt in den renommiertesten Auktionshäusern und selbst bei hochwertigen Gegenständen vor, dass ein Gegenstand keinen Käufer findet. Das kann an saisonalen Schwankungen liegen, an aktuellen Trends oder schlicht Zufall sein. Doch ein professionelles Auktionshaus wie unseres von Beier & Peschke lässt unverkaufte Ware nicht einfach in der Ecke verstauben. Wir haben standardisierte und doch flexible Wege, wie wir bei einer Nachlassverwertung respektvoll und effizient mit Ware umgehen, deren Zeit zum Verkauf noch nicht gekommen ist.
Wiedereinstellung in eine Folgeversteigerung
Die klassische Lösung ist, der Ware eine zweite Chance zu geben und sie erneut bei einer Auktion anzubieten. Mit einem reduzierten Startpreis kann dies helfen, das Interesse zu steigern und andere Käufergruppen anzusprechen. Oder es können schlicht Käufer erreicht werden, die bei der vorigen Auktion – aus welchen Gründen auch immer – nicht mitgeboten haben. Ein dritter Versuch erfolgt grundsätzlich nicht, denn das würde die Preise zu sehr verzerren, unseren Katalog aus allen Nähten platzen lassen und möglicherweise dem Ruf des Auktionshauses schaden.
Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie schon im Voraus klären, welche Objekte für eine Wiedereinstellung infrage kommen, was vor allem für wertvolle Gegenstände gilt.
Nur für gewerbliche Auftraggeber: Garantieankauf
Der Garantieankauf ist, wie der Name schon sagt, ein garantierter Ankauf von nicht verkaufter Auktionsware. Das bedeutet, dass wir Ware zum Preis von 50% des ursprünglich angesetzten Preises ankaufen, wenn sie nicht versteigert wurde. Als Nachlassverwalter oder professioneller Auftraggeber haben Sie dadurch klare Zuständigkeiten, eine planbare Abrechnung und keinen weiteren logistischen Aufwand, wenn die Ware erst einmal in unserem Haus ist.
Als Betreuer, Anwalt, Nachlasspfleger oder Behörde liefern Sie Ihre Auktionsware nur einmalig bei uns ein und wir kümmern uns um den Rest. Diese Option ist allerdings nur für bestimmte Objekte gedacht und muss mit uns individuell vereinbart werden.
Nur für Privatpersonen: Rückgabe an den Einlieferer
Wenn Sie als Privatperson, zum Beispiel nach einer Wohnungsauflösung in Berlin, Objekte einliefern, die nicht verkauft werden konnten, werden diese Objekte normalerweise an Sie zurückgegeben. Dies ist besonders von Vorteil, wenn Sie als Erbe ein emotionales Band zu bestimmten Objekten haben. Wenn diese im Auktionskontext keinen Wert auf dem Markt erzielt haben, können Sie guten Gewissens erneut über deren Verbleib innerhalb der Erbengemeinschaft verhandeln. Wenn Sie ihre Auktionsware nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums bei uns abholen, greift der Prozess der kostenpflichtigen Entsorgung, den wir von Beier & Peschke Ihnen im Folgenden erläutern.
Kostenpflichtige Entsorgung
Genau wie die Rückgabe der Objekte ist deren Entsorgung nur für Privatpersonen eine Option. Werden Objekte nicht verkauft, auch nicht beim zweiten Versuch, müssen Sie diese innerhalb einer Frist bei uns abholen. Erfolgt keine Abholung, organisieren wir von Beier & Peschke für Sie die Entsorgung. Da wir Ihnen diese Entsorgung in Rechnung stellen, sollten Sie besonders bei Nachlassauktionen frühzeitig über das Thema sprechen, damit es später keine Missverständnisse gibt.
Wir sehen eine Entsorgung allerdings stets als letzte Option und werden transparent mit Ihnen kommunizieren, wenn absehbar ist, dass eine Entsorgung notwendig wird. Denn für uns sind Auktionsobjekte nicht nur Zahlen, Preise und Katalognummern. Jedes Objekt, besonders aus Nachlässen, hat eine Geschichte, und mit dieser Geschichte gilt es verantwortungsvoll und respektvoll umzugehen – auch bei einem Nichtverkauf.
Bei uns wissen Sie, woran Sie sind
Nicht jedes Auktionsobjekt findet einen Abnehmer, das ist ganz natürlich. Deshalb schaffen klare Prozesse Vertrauen, damit Sie immer wissen, wie der nächste Schritt aussieht. Ob Wiedereinstellung, Garantieankauf, Rückgabe oder Entsorgung – für uns ist entscheidend, dass jede Option fair, transparent und im Sinne aller Beteiligten umgesetzt wird. Wenn Sie aus einer Wohnungsauflösung in Berlin oder anderweitig Waren versteigern möchten, sind wir von Beier & Peschke Ihr kompetenter Ansprechpartner.